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   BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 850/95   

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https://dejure.org/1996,13364
BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 850/95 (https://dejure.org/1996,13364)
BAG, Entscheidung vom 12.09.1996 - 5 AZR 850/95 (https://dejure.org/1996,13364)
BAG, Entscheidung vom 12. September 1996 - 5 AZR 850/95 (https://dejure.org/1996,13364)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Status einer Lehrkraft - Die Arbeitnehmereigenschaft - Begründung eines Arbeitsverhältnisses - Die persönliche Abhängigkeit eines Arbeitnehmers - Der Arbeitnehmerbegriff - Arbeitnehmereigenschaft von Lehrkräften außerhalb von Universitäten und Hochschulen - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 384/91

    Arbeitsrechtlicher Status eines Musikschullehrers

    Auszug aus BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 850/95
    Solche Umstände können etwa sein das vom Schulträger beanspruchte Recht, die zeitliche Lage der Unterrichtsstunden einseitig zu bestimmen oder das Rechtsverhältnis umfassend durch - einseitig erlassene - "Dienstanweisung" zu regeln (Senatsurteil vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit; vgl. auch BAG Urteil vom 13. November 1991 - 7 AZR 31/91 - BAGE 69, 62 [BAG 13.11.1991 - 7 AZR 31/91] = AP Nr. 60 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

    So hat der Senat in Bezug auf Lehrkräfte mehrfach ausgesprochen, daß diese Arbeitnehmer sind, wenn die Parteien es vereinbart haben (BAG Urteil vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit; Urteile vom 1. November 1995 - 5 AZR 84/94 - NZA 1996, 813, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; und - 5 AZR 880/94 - NZA 1996, 816).

    Bereits daraus ergibt sich die Arbeitnehmereigenschaft, und zwar sowohl nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit), als auch nach der des Siebten Senats (BAGE 69, 62 [BAG 13.11.1991 - 7 AZR 31/91] = AP Nr. 60 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

  • BAG, 13.11.1991 - 7 AZR 31/91

    Arbeitnehmerstatus; VHS-Dozentin in Schulabschlußkursen

    Auszug aus BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 850/95
    Solche Umstände können etwa sein das vom Schulträger beanspruchte Recht, die zeitliche Lage der Unterrichtsstunden einseitig zu bestimmen oder das Rechtsverhältnis umfassend durch - einseitig erlassene - "Dienstanweisung" zu regeln (Senatsurteil vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit; vgl. auch BAG Urteil vom 13. November 1991 - 7 AZR 31/91 - BAGE 69, 62 [BAG 13.11.1991 - 7 AZR 31/91] = AP Nr. 60 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

    Bereits daraus ergibt sich die Arbeitnehmereigenschaft, und zwar sowohl nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit), als auch nach der des Siebten Senats (BAGE 69, 62 [BAG 13.11.1991 - 7 AZR 31/91] = AP Nr. 60 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

  • BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 850/95
    Bereits aus dieser Begründung folgt, daß die dargestellten Grundsätze nur für solche Fälle gelten, in denen die Parteien ihr Rechtsverhältnis gerade nicht als Arbeitsverhältnis bezeichnet haben, sondern etwa als freies Mitarbeiter- oder Dienstverhältnis (vgl. etwa BAG Urteil vom 20. Juli 1994 - 5 AZR 627/93 - BAGE 77, 226 [BAG 20.07.1994 - 5 AZR 627/93] = AP Nr. 73 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 254/81

    Erwerbsquelle - Lehrauftrag - Schutzbedürftigkeit - Teilzeitbeschäftigte Lehrer -

    Auszug aus BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 850/95
    Für Lehrkräfte außerhalb von Universitäten und Hochschulen hat das Bundesarbeitsgericht diese Grundsätze dahin konkretisiert, daß diejenigen, die an allgemeinbildenden Schulen unterrichten, in aller Regel Arbeitnehmer sind, auch wenn es sich bei ihrem Unterricht um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt (Urteil vom 16. März 1972 - 5 AZR 460/71 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 37, 305, 312 ff. = AP Nr. 65 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 01.11.1995 - 5 AZR 84/94

    Teilzeitbeschäftigung neben Hauptberuf - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 850/95
    So hat der Senat in Bezug auf Lehrkräfte mehrfach ausgesprochen, daß diese Arbeitnehmer sind, wenn die Parteien es vereinbart haben (BAG Urteil vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit; Urteile vom 1. November 1995 - 5 AZR 84/94 - NZA 1996, 813, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; und - 5 AZR 880/94 - NZA 1996, 816).
  • BAG, 25.08.1982 - 5 AZR 7/81

    Arbeitnehmerstatus eines Volkshochschuldozenten

    Auszug aus BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 850/95
    Dagegen können Volkshochschuldozenten, die außerhalb schulischer Lehrgänge unterrichten, und Musikschullehrer auch als freie Mitarbeiter beschäftigt werden, und zwar selbst dann, wenn es sich bei ihrem Unterricht um aufeinander abgestimmte Kurse mit vorher festgelegtem Programm handelt (BAG Urteil vom 26. Januar 1977 - 5 AZR 796/75 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 37, 58 und 39, 329 = AP Nr. 22, 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten).
  • BAG, 01.11.1995 - 5 AZR 880/94

    Gleichbehandlung beim Arbeitsentgelt für Teilzeitnebentätigkeit

    Auszug aus BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 850/95
    So hat der Senat in Bezug auf Lehrkräfte mehrfach ausgesprochen, daß diese Arbeitnehmer sind, wenn die Parteien es vereinbart haben (BAG Urteil vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit; Urteile vom 1. November 1995 - 5 AZR 84/94 - NZA 1996, 813, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; und - 5 AZR 880/94 - NZA 1996, 816).
  • BAG, 16.03.1972 - 5 AZR 460/71

    Beschäftigung von Lehrkräften - Privatrechtliche Grundlage - Allgemein bildende

    Auszug aus BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 850/95
    Für Lehrkräfte außerhalb von Universitäten und Hochschulen hat das Bundesarbeitsgericht diese Grundsätze dahin konkretisiert, daß diejenigen, die an allgemeinbildenden Schulen unterrichten, in aller Regel Arbeitnehmer sind, auch wenn es sich bei ihrem Unterricht um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt (Urteil vom 16. März 1972 - 5 AZR 460/71 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 37, 305, 312 ff. = AP Nr. 65 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 23.09.1981 - 5 AZR 284/78

    Einstufung von Dozenten an Volkshochschulen, die Sprachkurse leiten

    Auszug aus BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 850/95
    Dagegen können Volkshochschuldozenten, die außerhalb schulischer Lehrgänge unterrichten, und Musikschullehrer auch als freie Mitarbeiter beschäftigt werden, und zwar selbst dann, wenn es sich bei ihrem Unterricht um aufeinander abgestimmte Kurse mit vorher festgelegtem Programm handelt (BAG Urteil vom 26. Januar 1977 - 5 AZR 796/75 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 37, 58 und 39, 329 = AP Nr. 22, 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten).
  • BAG, 26.01.1977 - 5 AZR 796/75

    Dozenten an Volkshochschulen - Lehrverpflichtung - Anzahl der Wochenstunden -

    Auszug aus BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 850/95
    Dagegen können Volkshochschuldozenten, die außerhalb schulischer Lehrgänge unterrichten, und Musikschullehrer auch als freie Mitarbeiter beschäftigt werden, und zwar selbst dann, wenn es sich bei ihrem Unterricht um aufeinander abgestimmte Kurse mit vorher festgelegtem Programm handelt (BAG Urteil vom 26. Januar 1977 - 5 AZR 796/75 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 37, 58 und 39, 329 = AP Nr. 22, 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten).
  • LAG Köln, 28.04.1995 - 13 Sa 48/95

    Arbeitnehmereigenschaft: Statusbewertung einer Apothekerin als Lehrkraft

  • LAG Hamm, 30.05.2001 - 4 (19) Sa 1773/00

    Abgrenzung eines freien Mitarbeiters von einem Angestellten im Rahmen der

    Bereits aus dieser Begründung folgt, daß die dargestellten Grundsätze nur für solche Fälle gelten, in denen die Parteien ihr Rechtsverhältnis gerade nicht als Arbeitsverhältnis bezeichnet haben, sondern etwa als freies Mitarbeiter- oder Dienstverhältnis (BAG v. 12.09.1996 - 5 AZR 850/95, ZTR 1997, 231).

    Eine derartige Änderungsvereinbarung ist auch nur dann wirksam, wenn die Parteien die Bedingungen, unter denen die Dienste zu leisten sind, vertraglich so gestalten, daß eine Eingliederung in die fremde Arbeitsorganisation nicht mehr stattfindet, und das Vertragsverhältnis dann auch so durchführen (BAG v. 12.09.1996 - 5 AZR 1066/94, NZA 1997, 194, 196; BAG v. 12.09.1996 - 5 AZR 850/95, ZTR 1997, 231).

  • LAG Köln, 06.08.1999 - 11 Sa 336/99

    Status; Verwirkung

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